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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kapitalimport, -einfuhr

Jede Einfuhr von Geldkapital ins Inland vom Ausland oder durch Ausländer: z. B. Aufnahme von Krediten im Ausland, Geldanlagen von Ausländern im Inland oder in inländischen Wertpapieren usw. Es bestehen bestimmte Meldepflichten nach AWG/ AWV. Mögliche Kapitalimportbeschränkungen nach AWG sind faktisch allenfalls in temporären, seltenen Ausnahmefällen von Bedeutung, da alle Kompetenzen für den Normalfall auf die EU übergegangen sind. Ggs.: Kapitalexport (Kapitalausfuhr).



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