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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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islamisches Zinsverbot

Im Koran bzw. der Sharia festgeschrieben, wo risikolose Entlohnung abgelehnt wird. Die islamische Rechts- und Werteordnung erlaubt generell nicht das Nehmen von Zinsen u. a. Entgelte für Kapitalnutzungen, wohl jedoch von Gewinnanteilen. Erklärt sich historisch aus der Benachteiligung armer Menschen in der vorislamischen Zeit, die den Reichen für die von ihnen benötigten Geldmittel übermässig hohe Zinsen zu zahlen hatten. Um auch vor dem Hintergrund des Zinsverbots in der heutigen Zeit die Finanzbedürfnisse zu befriedigen, haben sich in der Praxis bestimmte shariakonforme Finanzinstrumente herausgebildet.



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Weitere Begriffe : Verkaufskosten | Swapreversal, -reversing | Abwehrkonditionen, -preise
 
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