Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Irrläufer

Zu einer Bank gelangende Urkunden, Schecks, Überweisungen, Wechsel usw., die diese Bank (bzw. ihre Kunden) nicht betreffen, sondern ihr irrtümlich zugegangen sind. Die Bank reicht diese mit Irrläufervermerk an den Einreicher zurück oder unmittelbar an die in Frage kommende andere Bank.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Irrgarten-Weg
 
Irrtum im Zahlungsverkehr
 
Weitere Begriffe : Schatzanweisung | Enteignung | Haustürgeschäfte, Bankenhaftung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.