Investmentfondsanlagen als Gross- und Millionenkredite
Bei Anlagen eines Instituts in Sondervermögen einer inländischen KAG ist für §§ 13 -14 KWG das Sondervermögen als Kreditnehmer anzusehen (Basisansatz). Das Institut kann sich statt des Basisansatzes unter bestimmten Voraussetzungen für einen Alternativansatz entscheiden, nach dem es das Sondervermögen nach dem Stand täglich bei Geschäftsschluss in dessen Vermögensgegenstände zerlegt und diese nach Massgabe seines Anteils (Buchwert) an dem Sondervermögen den einzelnen Kreditnehmern als Kredite zurechnet.
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