internes Kontrollsystem
1. Hilfsinstrument der Innenrevision der Bank, das ermöglichen soll, alle revisionsbedürftigen (prüfungsrelevanten) Sachverhalte permanent überprüfen zu können, auch solche, die Gegenstand externer Prüfung durch Wirtschaftsprüfer u. a. Prüfer, etwa der BaFin, sind.
2. Umfasst nach MaRisk bei jedem Kreditinstitut entspr. Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten zu treffende Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung sowie Kommunikation der Risiken i. S. einzurichtender Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse.
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