interne Revision, Unabhängigkeit
Nach MaRisk neben der Funktionstrennung ein Grundsatz der internen Revision einer Bank. Nach MaRisk muss sie ihre Aufgaben selbstständig und unabhängig wahrnehmen. Insb. muss gewährleistet sein, dass sie bei Berichterstattung und Wertung ihrer Prüfungsergebnisse keinen Weisungen unterworfen ist. Das Direktionsrecht der Bankgeschäftsleitung zur Anordnung zusätzlicher Prüfungen steht dabei der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der internen Revision nicht entgegen.
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