interne Revision, Reaktion auf festgestellte Mängel
Die interne Revision einer Bank muss nach MaRisk die fristgerechte Beseitigung der bei ihrer Prüfung festgestellten Mängel in geeigneter Form überwachen. Ggf. muss hierzu eine Nachschauprüfung anberaumt werden. Werden die wesentlichen Mängel nicht in angemessener Zeit beseitigt, muss der Leiter der internen Revision darüber zunächst den fachlich zuständigen Geschäftsleiter schriftlich informieren. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht, ist die Geschäftsleitung spätest. im Rahmen des nächsten Gesamtberichts schriftlich über die noch nicht beseitigten Mängel zu informieren.
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