Internationalisierung durch Tochtergesellschaften
Neben der Filiale weitere institutionelle Form der Internationalisierung von Banken. Internationalisierung durch Tochtergesellschaften Ggs. z. Filialen sind Tochtergesellschaften Wirtschaftseinheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit, für die die rechtlichen Vorschriften des Gastgeberlandes sowie die kreditpolitischen Regelungen der Zentralbank gelten. Die Tochtergesellschaften betreiben im Aussenverhältnis eigenverantwortlich Bankge- Schäfte, erhalten jedoch von der Muttergesellschaft geschäftspolitische Weisungen.
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