internationales Leasing
Auch: Grenzen überschreitendes, Crossborderleasing. Leasingvereinbarungen, bei denen Leasingnehmer und -geber in verschiedenen Ländern domizilieren. Trennung von Eigentum und Nutzung eines Investitionsobjekts vollzieht sich in verschiedenen Rechts-, Steuer- und Währungssystemen. Bezieht sich der Grenzen überschreitende Charakter des Leasinggeschäfts primär auf die Herkunft des Leasingobjekts unabhängig von Domizilländern des Leasingnehmers und -gebers, spricht man auch von Import- und Exportleasing. Cross- borderleasing-Transaktionen sind z. T. darauf ausgerichtet, in verschiedenen Ländern bestehende Asymmetrien der leasingrelevanten Steuergesetzgebung dergestalt auszunutzen, dass Steuervorteile gleichzeitig in verschiedenen Ländern erzielt werden können. Dies setzt i. d. R. voraus, dass das Leasingobjekt sowohl vom Leasinggeber als auch -nehmer abgeschrieben werden kann (Doubledipleasing).
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