Interessen, antagonistische
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] allgemeine Bezeichnung für Antriebe und Handlungsrichtungen, die gegensätzlich zueinander stehen.
[2] Speziell Begriff für die widersprüchlich zueinander stehenden Interessen von Lohnarbeitern und Produktionsmittelbesitzern. Diesen in den Grundbedingungen kapitalistischer Produktionsweise angelegten Widerspruch erläutert K. Marx anhand des Kampfes um den Normalarbeitstag: „Man sieht: von ganz elastischen Schranken abgesehn, ergibt sich aus der Natur des Warenaustausches selbst keine Grenze des Arbeitstags, also keine Grenze der Mehrarbeit. Der Kapitalist behauptet sein Recht als Käufer, wenn er den Arbeitstag so lang als möglich und womöglich aus einem Arbeitstag zwei zu machen sucht. Andererseits schliesst die spezifische Natur der verkauften Ware eine Schranke ihres Konsums durch den Käufer ein, und der Arbeiter behauptet sein Recht als Verkäufer, wenn er den Arbeitstag auf eine bestimmte Normalgrösse beschränken will. Es findet hier also eine Antinomie statt, Recht wider Recht, beide gleichmässig durch das Gesetz des Warenaustausches besiegelt. Zwischen gleichen Rechten entscheidet die Gewalt“ (Marx 1867).
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