Insolvenzforderung
im Insolvenzverfahren beim Insolvenzverwalter angemeldete Forderung eines Insolvenzgläubigers. Keine Insolvenzforderung sind i. d. R. familienrechtliche Unterhaltsansprüche (§40 InsO). Ist die Forderung nicht auf Geld gerichtet, wird sie mit ihrem Geldwert zur Zeit der Verfahrenseröffnung angesetzt (§45 InsO).
Die der Bank als Insolvenzgläubiger zustehende Forderung, die beim Insolvenzgericht anzumelden ist. Anders: Forderung auf Ab- bzw. Aussonderung.
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