Inkassobank
Bank, die mit Einzug (Inkasso) von Wertpapieren aller Art, vor allem Schecks, Wechseln, Zins- und Dividendenscheinen, ferner Geldsorten usw. beauftragt ist. Die Gutschrift des Gegenwertes auf dem Konto des einliefernden Kunden erfolgt i. d. R. nach Eingang des Betrages, teilw. auch schon vorher, dann jedoch »Eingang vorbehalten« (E.v.). Geht der Inkassoerlös bei der Bank in einem solchen Fall nicht ein, wird das Kundenkonto wieder entspr. belastet.
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