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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Industrie- und Handelskammern (IHK)

sind Organe der Selbstverwaltung der gewerblichen Wirtschaft in der Rechtsform einer Körperschaft. Zu ihren Aufgaben gehören nach Gesetz, »das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen; dabei obliegt es ihnen insbesondere, durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten sowie für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu wirken«. Ferner überwachen sie die Lehrlingsausbildung (Auszubildende). Für die Gewerbetreibenden besteht Zwangsmitgliedschaft. Spitzenverband der IHKn in der Bundesrepublik Deutschland ist der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT).



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