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Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenabrechnung zeigt, wie viel Brennstoff im Jahr verbraucht wurde. Der Mieter bekommt entweder Geld zurück, oder er muss nachzahlen. Die Abrechnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie gültig ist. Damit der Mieter nachprüfen kann, ob die Heizkostenabrechnung richtig ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die folgenden Punkte:
Liegen der Abrechnung keine Belege bei, kann der Mieter den Vermieter auffordern, ihm alle nötigen Unterlagen offen zu legen. Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, der Abrechnung Belege beizufügen. Ist die Heizkostenabrechnung in ihren Formalien korrekt, muss der Mieter als nächstes die Kosten überprüfen. Abrechnen darf der Vermieter Kosten für
Versicherungen oder Feuerlöscher-Prüfungen muss der Mieter nicht bezahlen. Verbrauchsabhängigkeit Die Kosten müssen nach der Heizkostenverordnung von 1981 zu mindestens 50, höchstens aber 70 Prozent verbrauchsabhängig berechnet werden. Darum sind alle Heizkörper mit Heizkostenverteilern ausgerüstet. Davon ausgenommen sind Alters- und Pflege- oder Studentenheime. Wohnen Vermieter und Mieter in einem Zweifamilienhaus unter einem Dach, können sie vereinbaren, auf die Heizkostenverordnung zu verzichten. Aus der Heizkostenabrechnung muss der Mieter seinen Verbrauch ablesen können. Die Werte in der Abrechnung müssen übereinstimmen mit denen auf dem Ableseprotokoll. Wird die Quadratmeterzahl der Wohnung zur Abrechnung zu Grunde gelegt, muss die angegebene Größe mit der tatsächlichen übereinstimmen. Hilfe für Mieter www.heizspiegel.de bietet einen Schnelltest für die Abrechnung. www.energienetz.de überprüft Heizkostenabrechnungen für Mitglieder kostenlos und für Nicht-Mitglieder gegen Gebühr. Das gilt auch für die Arbeitsgruppe Energie in Berlin, Telefon 030-21755850.
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