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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung zeigt, wie viel Brennstoff im Jahr verbraucht wurde. Der Mieter bekommt entweder Geld zurück, oder er muss nachzahlen. Die Abrechnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie gültig ist.

Damit der Mieter nachprüfen kann, ob die Heizkostenabrechnung richtig ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die folgenden Punkte:

  • Sind alle Rechenschritte für den Laien nachvollziehbar?
  • Sind alle Positionen getrennt aufgeführt?
  • Ist der Brennstoffbestand zu Beginn und zum Ende der Heizperiode angegeben?
  • Geht eindeutig aus der Abrechnung hervor, wie viel Prozent der Kosten verbrauchsabhängig und wie viel Prozent nicht-verbrauchsabhängig abgerechnet wurden?
  • Ist der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr unverhältnismäßig gestiegen? Wenn ja, warum?
  • Beträgt der Abrechnungszeitraum zwölf Monate?

Liegen der Abrechnung keine Belege bei, kann der Mieter den Vermieter auffordern, ihm alle nötigen Unterlagen offen zu legen. Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, der Abrechnung Belege beizufügen.

Ist die Heizkostenabrechnung in ihren Formalien korrekt, muss der Mieter als nächstes die Kosten überprüfen. Abrechnen darf der Vermieter Kosten für

  • Brennstoff- und Anlieferung,
  • Betriebsstrom,
  • Bedienung, Überwachung, Pflege und Wartung der Heizungsanlage,
  • Prüfung der Betriebsbereitschaft, Einstellung und Sicherheit der Anlage,
  • Reinigung der Anlage und der Heizräume,
  • Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz,
  • Ausstattung mit Messgeräten zur Ermittlung des Heizkostenverbrauchs,
  • Berechnung und Aufteilung der Heizkosten,
  • Betrieb eines Öl- oder Gastanks,
  • Schornsteinreinigungskosten - wenn sie nicht schon in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt sind.

Versicherungen oder Feuerlöscher-Prüfungen muss der Mieter nicht bezahlen.

Verbrauchsabhängigkeit

Die Kosten müssen nach der Heizkostenverordnung von 1981 zu mindestens 50, höchstens aber 70 Prozent verbrauchsabhängig berechnet werden. Darum sind alle Heizkörper mit Heizkostenverteilern ausgerüstet. Davon ausgenommen sind Alters- und Pflege- oder Studentenheime. Wohnen Vermieter und Mieter in einem Zweifamilienhaus unter einem Dach, können sie vereinbaren, auf die Heizkostenverordnung zu verzichten.

Aus der Heizkostenabrechnung muss der Mieter seinen Verbrauch ablesen können. Die Werte in der Abrechnung müssen übereinstimmen mit denen auf dem Ableseprotokoll. Wird die Quadratmeterzahl der Wohnung zur Abrechnung zu Grunde gelegt, muss die angegebene Größe mit der tatsächlichen übereinstimmen.

Hilfe für Mieter

www.heizspiegel.de bietet einen Schnelltest für die Abrechnung. www.energienetz.de überprüft Heizkostenabrechnungen für Mitglieder kostenlos und für Nicht-Mitglieder gegen Gebühr. Das gilt auch für die Arbeitsgruppe Energie in Berlin, Telefon 030-21755850.



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