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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Handlingfee

Provision bzw. Gebühr, die an eine Bank -in Konsortien meist die federführende Bank - für die Abwicklung einer Kreditvergabe meist hohen Betrages an internationalen Finanzmärkten gezahlt wird. Kann je nach Vereinbarung in einem Betrag zu Beginn - Fiat -oder über die Laufzeit des Kredits verteilt - p.r.t. - in Rechnung gestellt werden.



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Weitere Begriffe : Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zuständigkeit für zusätzliche Beaufsichtigung auf Finanzkonglomeratsebene | Einfühlung | Ohne obligo
 
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