halboffene Abtretung, Zession
Zwischenform zwischen offener (offene Zession) und verdeckter Abtretung (stille Zession) von Forderungen. Abtretung (Zession) von Forderungen, bei der der Zedent dies dem Drittschuldner nicht anzeigt, sodass dieser weiter mit befreiender Wirkung an den Zedenten - und nicht an die Bank als Zessionar - zahlt; der Zedent hat die Beträge unvzgl. an die Bank weiterzuleiten, bzw. er lässt sie durch den Drittschuldner unmittelbar aufsein bei der Bank geführtes Konto überweisen. Der Zedent übergibt der Bank jedoch in der Regel ein von ihm unterschriebenes Revers als Abtretungsanzeige, das die Bank, wenn sie es für richtig hält, dem Drittschuldner zur Kenntnis bringt; dieser zahlt dann befreiend nur noch an die Bank. Die Bank wird die Zession offen legen, wenn in der Weiterleitung der Gelder durch den Zedenten Unregelmässigkeiten auftreten.
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