Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Haftungsausschluss

Vertragliche Vereinbarung, die eine nach einem Gesetz begründete Haftung ausschliesst. Ist insoweit zulässig, soweit die Vertragsfreiheit reicht. Haftung für Vorsatz ist nicht ausschliessbar, jedoch für Fahrlässigkeit. Banken schliessen in ihren AGB mittels Freizeichnungsklauseln ihre Haftung bis an die Grenzen des Möglichen aus. Beschränkungen ergeben sich dabei durch AGB-Gesetz und die in jüngerer Zeit umfangreiche mehr kundenfreundliche Rechtsprechung.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Haftungs-, Haftkapital
 
Haftungsbegrenzung, -beschränkung
 
Weitere Begriffe : befristete Bürgschaft | Schecknichteinlösung | Retoure
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.