Haftungsausschluss
Vertragliche Vereinbarung, die eine nach einem Gesetz begründete Haftung ausschliesst. Ist insoweit zulässig, soweit die Vertragsfreiheit reicht. Haftung für Vorsatz ist nicht ausschliessbar, jedoch für Fahrlässigkeit. Banken schliessen in ihren AGB mittels Freizeichnungsklauseln ihre Haftung bis an die Grenzen des Möglichen aus. Beschränkungen ergeben sich dabei durch AGB-Gesetz und die in jüngerer Zeit umfangreiche mehr kundenfreundliche Rechtsprechung.
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