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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Haftung bei Missverständnissen

Den Schaden, der aus Missverständnissen im telefonischen, telegrafischen, drahtlosen, fernschriftlichen oder elektronischen Verkehr mit Bankkunden oder Dritten entsteht, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht von der Bank verschuldet ist. Die Bank behält sich vor, aus Gründen der Sicherheit bei telefonisch, telegrafisch, drahtlos, fernschriftlich oder elektronisch eingehenden Aufträgen vor Ausführung auf Kosten des Kunden eine Bestätigung einzuholen. Wenn die Bank telefonische, telegrafische, drahtlose, fernschriftliche oder elektronische Mitteilungen schriftlich bestätigt, hat der Kunde Abweichungen zwischen derartigen Mitteilungen und der schriftlichen Bestätigung unvzgl. zu beanstanden.



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