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Gründerlohn bei der AGEntschädigung der AG an die Gründer der AG für die Vorbereitung und Durchführung der Gründung. Ist in der Satzung unter Bezeichnung des Berechtigten aufzunehmen, weil er sonst gegenüber der AG unwirksam wäre.
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Weitere Begriffe : self-employment | Job-Börse (Internet) | Rating, (bank-) internes, eigenes | ||||||||||||||||||||||||||||
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