Grenzen überschreitendes Leasing
1. I. e. S. Leasingvereinbarungen, bei denen Leasinggeber und -nehmer nicht im selben Land domizilieren. Das Leasingobjekt kann dabei entweder im Land des Leasinggebers, -nehmers oder im Drittland hergestellt werden. Für solche Leasinggeschäfte, die sich auf im- bzw. exportierte Objekte beziehen, werden häufig die Begriffe Import- bzw. Exportleasing verwendet.
2. I. w. S. dadurch gekennz., dass eine inländische Leasinggesellschaft die Leasinganfrage einer (exportierenden) Unternehmung an eine ausländische Leasinggesellschaft weiterleitet, während beim Crossborderleasing die Leasinggesellschaft direkt mit im Ausland domizilierenden Leasingnehmern Leasingverträge abschliesst. Der Leasingvertrag wird zwischen ausländischer Leasinggesellschaft und Leasingnehmer nach geltendem Recht des Importlandes abgeschlossen und unterscheidet sich als solcher nicht von einem typischen Binnenleasingvertrag. Entscheidend für die Klassifizierung ist die vorausgegangene Grenzen überschreitende Vermittlungsleistung und der damit im Zusammenhang stehende Grenzübertritt des Leasingobjektes.
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