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Glasversicherung
Eine Glasversicherung springt ein, wenn Scheiben, Spiegel oder Vitrinen zerbrechen. Die Ursache des Schadens ist - mit einigen Ausnahmen - unbedeutend. Gesprungene oder zerkratzte Scheiben sind dagegen nicht versichert. Mit der Glasversicherung wollen die Versicherer einen neu entstandene Haftungslücke schließen, denn zerbrochene Scheiben sind von der Hausratversicherung nicht mehr eingeschlossen. Auch die Kosten für eine Notverglasung, zum Beispiel wenn die neue Scheibe noch aufwendig angepasst werden muss, übernimmt die Glasversicherung. Versichert sind aber nur zerbrochene Scheiben. Ein Kratzer auf der Vitrine oder ein Sprung im neuen Spiegel genügen nicht, um Ersatz zu bekommen. Verschiedene Spielarten möglich Glasversicherungen lassen sich in unterschiedlichen Varianten abschließen. Möglich sind:
Bei der Verglasung wird unterschieden in Mobiliar - und Gebäudeverglasung. Bei Gebäuden zählen dazu Scheiben von:
Unter Mobiliarverglasung fallen Glas- und Kunststoffscheiben von:
Kombination mit anderen Versicherungen Wer sein Glas versichern will, kann das auch in Kombination mit einer Hausrat - oder Wohngebäudepolice vereinbaren. Die Höhe der Prämie richtet sich dann nach der Quadratmeterzahl oder der Größe des Hauses. Eine Glasversicherung lohnt sich aber selten. Das Risiko ist eher gering und im Falle eines Schadens lässt sich dieser auch ohne Versicherung meistens begleichen. Wenn allerdings der finanzielle Ruin die Folge eines Glasbruches sein kann, lohnt es sich über diese Police nachzudenken.
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Weitere Begriffe : Deutsche Bundesbank, Aufgaben | weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt | Weltkomplexität | ||||||||||||||||||||||||||||
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