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GewährleistungsverpflichtungszahlungNach den AGB ist eine Bank, die aus einer im Auftrag oder für Rechnung ihres Kunden übernommenen sonstigen Ge-währleistungsverpflichtung in Anspruch genommen wird, auch ohne gerichtliches Verfahren auf einseitiges Anfordern des Gläubigers zur Zahlung berechtigt.
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