Gesundheitszeugnis
In Molkereien, Betrieben zur Herstellung von Speiseeis und Fleischwaren, in Küchen, Speiselokalen usw. dürfen Personen nur beschäftigt werden, wenn sie ein Zeugnis des Gesundheitsamtes beibringen. Darin muß bestätigt sein, daß sie nicht an bestimmten ansteckenden Krankheiten leiden oder deren verdächtig sind. Rechtsgrundlage ist das Bundes-Seuchenge-setz. Bei Einfuhr von Pflanzen und Tieren ebenfalls vorgeschrieben, um Einschleppung von Seuchen usw. zu verhindern.
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