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Gesetz zur Umsetzung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie und der EU-AnlegerentschädigungsrichtlinieKurzbezeichnung : Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Abk.: ESAEU. Schuf erstmals in Deutschland gesetzliche Regelungen für die Sicherung von Einlagen sowie von Forderungen aus Wertpapiergeschäften. Bis zum Inkrafttreten gewährten allein freiwillige Selbsthilfeeinrichtungen der verschiedenen Bankengruppen Einlagensicherung auf privatrechtlicher Grundlage.
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