Gesetz, ökonomisches
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
Wesentlicher, notwendiger, allgemeiner und objektiver Zusammenhang, der sich, wenn diese Bedingungen gegeben sind, durch relative Beständigkeit und Wiederholbarkeit auszeichnet.
Ein ökonomisches Gesetz drückt das Wesen der objektiv realen inneren Beziehungen, Verhältnisse und Abhängigkeiten im wirtschaftlichen Leben aus und widerspiegelt bestimmte Prozesse und Seiten der wirtschaftlichen Entwicklung.
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