Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
GesamthandschuldSchuld mehrerer Schuldner, die gemeinschaftlich schulden, d. h. die geschuldete Leistung nur gemeinsam aus dem vorhandenen Gesamthandvermögen zu erbringen brauchen. Alle Gesamthandschuldner sind zusammen Verpflichtete. Der Gläubiger kann seine Forderung nur gegen alle geltend machen (z.B. alle verklagen, allen kündigen). Haften die Schuldner über das Gesamthandvermögen hinaus jedoch auch persönlich, dann als Gesamtschuldner.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Soziologie, transzendentale | Nullmethode | Zusammenhangsanalyse | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |