Gesamtbuch-Grosskreditgesamtobergrenze, Überschreitung
Ein Handelsbuchinstitut, das die Gesamt-buch-Grosskreditgesamtobergrenze überschreitet, hat den Überschreitungsbetrag zu 100% mit haftendem Eigenkapital oder Drittrangmitteln zu unterlegen; bei unerlaubten Überschreitungen kann die BaFin höhere Unter- legungssätze festsetzen, bei erlaubten Überschreitungen niedrigere. Gilt entspr., wenn die kreditnehmerbezogene Handelsbuchgesamtposition oder die kreditnehmerbezogene Gesamtüberschreitungsposition die Grenze nach § 13 a Abs. 5 KWG überschreitet.
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