Gemeinschaftsbank
Durch Zusammenschluss einer Girozentrale und einer Landesbank entstandene öffentlich-rechtlich Bank (Landesbank-Girozentrale); d.h. Girozentralen, die auf Grund der gemeinsamen Kapitaleignerschaft des Regionalverbandes der Sparkassenorganisation und Bundesland ebenfalls als kommunale Landesbank arbeiten. An dem Institut können darüber hinaus weitere Länder- oder kommunale Körperschaften beteiligt sein (z. B. Landschaftsverbände).
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