Geldverfassung, -wesen
Gesamtheit rechtlicher und institutioneller Regelungen des Geldwesens eines Staates bzw. die Ordnung der gesamten Geld- oder monetären Beziehungen, der Geldwirtschaft eines Landes. Heute alleinige Aufgabe des Staates bzw. von ihm damit beauftragter Behörden i. w. S., die durch die entspr. Gesetzgebung und durch Regulierung das Geldwesen ordnen. Hierzu rechnen auch die Münzhoheit (-regal, -prägungsrecht) sowie das (Bank-) Notenmonopol, das heute meist durch die Zentralbank ausgeübt wird.
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