Forwardrate-Agreement als Bankgeschäft
Form eines über Banken ablaufenden Zinstermingeschäfts in Form eines FRA. Es obliegt hierbei einer Bank, eine Termineinlage bestimmter Laufzeit mit einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Zinssatz zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Datum zu platzieren oder hereinzunehmen. I. Ggs. z. Forwardforward-Deposits wird die Einlage jedoch nicht effektiv getätigt, sondern durch eine fiktive Geldanlage ab dem Erfüllungstag (Settlement-date) die Grundlage für einen Differenzausgleich zu diesem Zeitpunkt geschaffen. Zu zahlen ist die positive oder negative Zinsbetragsdifferenz, die sich nach dem Unterschied zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem am Erfüllungszeitpunkt (Beginn der Laufzeit der fiktiven Einlage) herrschenden Marktzinssatz für Termineinlagen gleicher Laufzeit bemisst. Liegt der Marktzinssatz für die betr. Einlagen am Erfüllungszeitpunkt über dem im FRA vereinbarten Zinssatz, erhält die Bank den entspr. Differenzbetrag von ihrem Kontrahenten.
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