Finanzmarktintegration im Euroraum
Nach Darstellung der EZB dienen zur Messung der Finanzmarktintegration im Eurowährungsgebiet quantitative Indikatoren, die dazu informieren, inwieweit geografische Gegebenheiten den Preis von Finanzinstrumenten und das Verhalten von Marktteilnehmern beeinflussen (können). Ein Teil basiert auf dem sog. Gesetz des einheitlichen Preises; sie ermöglichen lt. EZB die Untersuchung, ob Assets, die in allen Euroländern erhältlich und vergleichbar sind, im gesamten Euroraum zum gleichen Preis gehandelt werden. Andere Indikatoren dienen lt. EZB der Einschätzung der relativen Bedeutung der Faktoren, die im Unterschied zu länderspezif. Faktoren im gesamten Euroraum bei Assetpreisgestaltungen bedeutsam sind. Schliessl. existieren Indikatoren, die für die Quantifizierung der Auswirkungen von Hemmnissen für Grenzen überschreitende Investitionen verwendet werden. Insg. lassen lt. EZB die meisten solcher Indikatoren erkennen, dass der Integrationsgrad in den verschiedenen Finanzmärkten des Euroraums sehr divergiert. Während in vielen Geldmarktsegmenten die Integration relativ stark fortgeschritten ist, sieht die EZB sie bei Anleihe- und Aktienmärkten zurückbleibend. Dies gilt lt. EZB auch für die Kreditmärkte, an denen bei Kreditvergaben und -aufnahmen an bzw. durch nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften und Privathaushalte Präferenzen für das eigene Land bestehen bleiben, resultierend teilw. aus dem Vorteil geo-grafischer Nähe und Informationsasymmetrien, oft aber auch aus regulatorischen Hemmnissen (Steuer-, Insolvenzgesetzgebung u. a.).
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