Finalprinzip
Im Zusammenhang mit der Schichtenbilanz ein Grundsatz der - prinzipiell fragwürdigen - Bildung von Bilanzschichten. Danach soll bei der Herstellung eines Zusammenhangs zwischen Aktivpositionen und Passivpositionen der Verursachungszusammenhang einbezogen werden. Dieser ist danach gegeben, wenn bestimmte Passivmittel zur Finanzierung bestimmter Aktivgeschäfte aufgenommen worden sind. Ein solcher Zusammenhang ist für Universalbanken jedoch praktisch allenfalls in Ausnahmefällen darstellbar.
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