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FachabteilungIn der Gesundheitswirtschaft: Im Krankenhaus abgegrenzte, von Ärzten mit Gebiets- oder Schwerpunktbezeichnungen ständig verantwortlich geleitete Abteilungen bzw. organisatorische Einheit mit besonderen Behandlungseinrichtungen.1 Dabei wird zwischen bettenführenden und nicht bettenführenden Fachabteilungen sowie zwischen Haupt- und Belegabteilungen unterschieden. In den Krankenhausgesetzen der Bundesländer wird bestimmt, dass die Fachrichtungen der Krankenhäuser in den Krankenhausplan aufgenommen werden. Quelle: Statistisches Bundesamt 2004, Fachserie 12 / Reihe 6.1.1, Grunddaten der Krankenhäuser, Tabelle 2.1.3 |
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Weitere Begriffe : Europäische Zentralbank, Kommunikationspolitik | zulässige Geschäfte von Finanzdienstleistungsinstituten | Eurosystem, Sicherheitenverwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||
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