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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Eurowährung in Drittländern und Hoheitsgebieten

Das Eurowährungsgebiet unterhält nach Darstellung der EZB enge Währungs- und Wechselkursbeziehungen zu mehreren Drittländern und Hoheitsgebieten. So haben in Europa Monaco, San Marino und der Staat Vatikanstadt Euro als offizielle Währung und emittieren eigene Euro-Münzen, obwohl nicht EU-Mitglied. Ausserhalb Europas haben in den französischen Gebietskörperschaften Mayotte und St. Pierre et Miquelon, gleichfalls nicht EU-Staaten, Euro-Wäh-rung, nicht per einseitiger Euroisierung, sondern mit Genehmigung der EU. Zudem haben einige Länder und Gebiete, die seit sehr langer Zeit enge ökonomische und politische Beziehungen zu einem Land des Euroraums unterhalten, ihre Währungen mit offizieller Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft an den Euro gekoppelt. Dazu gehören Französisch-Polynesien, Neukaledonien, Wallis und Futuna, Kap Verde, Komoren und die Länder der Communaute Financiere Africaine (CFA) Franc-Zone. Die Länder und Gebiete, in denen Währungsvereinbarungen mit der EU bestehen, hatten nach Darstellung der EZB als nahe liegendes Motiv für die Einführung des Euro, dass sie eine Euro-Vorläuferwährung als offizielle Währung verwendet hatten (französischer Franc bzw. italienische Lira).



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Eurowährung
 
Eurowährung in Monaco, San Marino und Vatikanstadt sowie Andorra
 
Weitere Begriffe : Ausfallbürgschaft, beschränkte | Aussenhandelskredite | Vermassung
 
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