Europäisches System der Zentralbanken, Leitung
Das ESZB wird von den Beschlussorganen der EZB geleitet: EZB-Rat und EZB-Direktorium. Darüber hinaus wird der Erweiterte Rat als drittes Beschlussorgan der EZB eingesetzt, sofern und solange es Mitgliedstaaten gibt, für die eine Ausnahmeregelung gilt. Der EZB-Rat, das oberste Beschlussorgan der EZB, besteht aus allen Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Eurosystems. Die Hauptaufgaben des EZB-Rats sind, Leitlinien zu erlassen und Beschlüsse zu fassen, die notwendig sind, um die Erfüllung der dem ESZB übertragenen Aufgaben zu gewährleisten sowie die Geldpolitik der EU festzulegen, ggf. einschl. Beschlüssen in Bezug auf geldpolitische Zwischenziele, Leitzinssätze und der Versorgung des Eurosystems mit Zentralbankgeld, und der für ihre Ausführung notwendigen Leitlinien. Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 4 weiteren Mitgliedern, die alle aus dem Kreis der in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten ausgewählt werden. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten auf der Ebene der Regierungschefs einvernehmlich ernannt. Die Hauptaufgaben des Direktoriums sind: die Sitzungen des EZB-Rats vorzubereiten, die Geldpolitik gem. den Leitlinien und Beschlüssen des EZB-Rats durchzuführen und den nationalen Zentralbanken des Eurosystems die erforderlichen Weisungen zu erteilen sowie die laufenden Geschäfte der EZB zu führen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|