EU-Überweisung
Als EU-Überweisung wurde bis Dezember 2011 eine Auslandsüberweisung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bezeichnet. Sie ermöglichte es Kunden, Zahlungen innerhalb der EU zu Inlandskonditionen zu tätigen. Das Verfahren wurde allerdings eingestellt, nachdem aufgrund gesetzlicher Vorgaben innereuropäische Zahlungen ab Januar 2012 nur binnen eines Geschäftstages durchgeführt werden sollten. EU-Standardüberweisungen wurden von der Deutschen Bundesbank nicht mehr angenommen, Sparkassen und Landesbanken können die EU-Standardüberweisung deshalb nicht mehr bearbeiten. Die Alternative zu EU-Überweisung ist die SEPA-Überweisung.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|