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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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elektronische Geldbörse

in Soft- oder Hardware (z. B. auf einer Smart Card) realisiertes Speichermedium für elektronisches Geld mit zusätzlichen Verwaltungsfunktionen. Vgl. auch: GeldKarte Electronic purse. Von Banken in Deutschland ausgegebene ec- (Maestro-) u. a. Kundenkarten sind mit einem Chip versehen. Dieser speichert einen bestimmten Geldbetrag auf der Karte. Während mit der vorherigen Magnetstreifenkarte für jeden Zahlungsvorgang an der Ladenkasse im Rahmen des Electronic-cash-Verfahrens eine Verbindung mit dem Bankrechner hergestellt werden musste, ist mit dem Chip Zahlung offline möglich. Dieses Guthaben kann dann ohne die Verwendung der Geheimzahl zum Bezahlen kleiner Betrge verwendet werden; der Chip übernimmt damit die Funktion der elektronischen Geldbörse.



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