elektronische Datenverarbeitung
Auch: elektronische, evtl. automatische Informationsverarbeitung. Abk.: EDV. Dient im Bankwesen der Automatisierung (automatische, automatisierte Datenverarbeitung) und der Rationalisierung hins. der Gesamtheit der bankbetrieblichen Abläufe und Geschäftstätigkeiten. Ist in den letzten Jahren rapide fortentwickelt worden: Electronic-banking. ursprünglich nur im internen Leistungsbereich und zur Abwicklung massenhaft anfallender Zahlungsverkehrsgeschäfte eingesetzt; heute auch im externen Leistungsbereich an der Schnittstelle Bank/Kunde verwendet; darüber hinaus in vielfältigen Verwendungen bei Aktivitäten, Dispositionen usw. als Informationsverarbeitung, -speicherung, -bearbeitung, -Verteilung usw. der Bank selbst.
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