Einlagensubstituierbarkeit im engeren Sinne
Spe-zif. Definition für Einlagensubstitute im ESZB und der EZB. Erfolgt an Hand folgender Kriterien: 1. Übertragbarkeit (die Möglichkeit, in Finanzinstrumenten angelegte Gelder unter Nutzung von Zahlungsmöglichkeiten wie Schecks, Überweisungsaufträge, Lastschriften o. ä. zu mobilisieren), 2. Konvertibilität (die Möglichkeit und die Kosten der Umwandlung von Finanzinstrumenten in Bargeld oder übertragbare Einlagen), 3. Sicherheit (bedeutet, dass der Veräusserungswert eines Finanzinstruments in der jeweiligen Währung im Voraus genau bekannt ist), 4. Marktfähigkeit (bezieht sich auf regelmässig auf einem organisierten Markt notierte und gehandelte Wertpapiere, ggf. auch Emissionsbedingungen).
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