Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, Sicherungsumfang
Der Sicherungsumfang des ESAEU umfasst Gelder, Wertpapiere, Derivate und Geldmarktinstrumente. Der Anlegerschutz greift dann, wenn ein Institut nicht mehr in der Lage ist, die Gelder zurückzuzahlen, die es Anlegern im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften schuldet, bzw. Wertpapiere oder Finanzinstrumente zurückzugeben, die Anlegern gehören und die das Institut für die Anleger verwahrt und verwaltet. Das Gesetz sichert jedoch nicht Ansprüche in Folge von fehlerhafter Anlageberatung oder bei Insolvenz des Wertpapieremittenten.
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