Eigenmittel(ausstattung) von E-Geldinstituten
Die Eigenmittel eines E-Geld-Instituts müssen vorbehaltl. weitergehender Anforderungen mind. 2% 1. des aktuellen Betrags oder 2. des Durchschnitts der für die vorhergehenden 6 Monate ermittelten Summe seiner Verbindlichkeiten auf Grund des noch nicht in Anspruch genommenen elektronischen Geldes betragen. Massgeblich ist der jeweils höhere Wert. Hat ein E-Geld-Institut seine Geschäftstätigkeit seit dem Tag der Geschäftsaufnahme noch nicht mind. 6 Monate lang ausgeübt, müssen die Eigenmittel mind. 2% 1. des aktuellen Betrags oder 2. des 6-Monatsziels seiner Verbindlichkeiten auf Grund des noch nicht in Anspruch genommenen elektronischen Geldes betragen. Das 6-Monatsziel der Summe der Verbindlichkeiten muss aus dem Geschäftsplan des Instituts hervorgehen, der ggf. entspr. Anforderungen der BaFin zu ändern ist.
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