echter Domizilwechsel
Auch: eigentlicher Domizilwechsel. Wechsel, der bei einer bestimmten Zahlstelle -i. d. R. eine Bank - als Domizil zahlbar ist. Der Wechselvordruck enthält den Domizilvermerk »Zahlbar bei...«. Die Zahlstelle (Domiziliat) wird dadurch nicht zum Wechselschuldner oder -verpflichteten. Auch dann, wenn der Bezogene nicht am Zahlungsort des Wechsels wohnt, muss er eine dortige Zahlstelle benennen, wenn er den Wechsel am Zahlungsort nicht selbst einlösen will (unechter Domizilwechsel).
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