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E-Geldinstitut, Beteiligungsbeschränkungen nach KWGEin E-Geld-Institut darf keine Beteiligung an einem anderen Unternehmen halten, es sei denn, dieses Unternehmen nimmt operative oder sonstige Aufgaben im Zusammenhang mit dem vom betr. Institut aus- oder weitergegebenen elektronischen Geld wahr.
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