Drawingauthorization
Vor allem im Überseehandel vorkommende Ermächtigung, einen Wechsel zu ziehen. Dabei ermächtigt der Importeur den ausländischen Exporteur, nachdem dieser die bestellten Waren verschifft hat, Tratten, die von bestimmten vereinbarten Dokumenten begleitet sein müssen, für Rechnung des Importeurs auf dessen Bank - ggf. auch auf den Importeur selbst - zu ziehen. Zugleich beauftragt er seine Bank zur Negoziierung der dokumentären Tratte des Exporteurs. Dieser kommt dadurch unmittelbar nach Verschiffung der Waren in den Besitz des geldlichen Gegenwerts.
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