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Domizilwechsel, -akzeptWechsel, der bei einer bestimmten Zahlstelle als Domizil zahlbar ist, i. d. R. eine Bank. Der Wechselvordruck enthält unten den Domizilvermerk »Zahlbar bei...«. Die Zahlstelle (Domiziliat) wird dadurch nicht zum Wechselschuldner oder Wechselverpflichteten. Wenn der Bezogene nicht am Zahlungsort des Wechsels wohnt, muss er eine dortige Zahlstelle benennen, wenn er den Wechsel am Zahlungsort nicht selbst einlösen will.
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