Disagiokonto
Ist der Rückzahlungsbetrag von Verbindlichkeiten oder Anleihen höher als der Ausgabebetrag, kann der Unterschied unter die Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite der Jahresbilanz aufgenommen werden. Der Betrag ist gesondert auszuweisen und durch planmässige jährliche Abschreibungen, die auf die gesamte Laufzeit verteilt werden dürfen, zu tilgen. Ein Disagio bei Hypothekenpfandbriefen darf höchstens zu 4/5 unter die Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite aufgenommen werden. Dieser Betrag muss in jedem folgenden Geschäftsjahr pro rata aufgelöst werden.
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