Depotgesetz (DepG)
Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren vom 4.2.1937 mit späteren Änderungen. Regelt zum Schutz der Depotkunden der Banken das eigentliche Depotgeschäft, also bankmäßige Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Soll vor allem den Sparer, der Geld in Wertpapieren investiert hat, schützen. Das Gesetz sorgt zum einen dafür, dass der Kunde möglichst frühzeitig an den Wertpapieren, die er über seine Bank kauft, Eigentum erwirbt; es stellt zudem sicher, dass der Kunde das Eigentum an den Wertpapieren, die er bei seiner Bank hinterlegt hat, auch behält.
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