Depotarten
1. Depot. 2. Nach den Depotrichtlinien: Infolge der gesetzlichen Fremdvermutung und der beschränkten Möglichkeit, Pfand- und Zurückbehaltüngsrechte geltend zu machen, ergibt sich für Banken als Drittverwahrer die Notwendigkeit, vier verschiedene Depotarten für die Kunden zu führen. Im Interesse einer einheitlichen Depothandhabung sind im Verkehr zwischen Banken bestimmte Bez. für die unterschiedlichen Depots zu verwenden: Depot A, B, C, D.
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