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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Darlehenskonto

debitorisch geführtes Bankkonto zur Erfassung von in Form von Darlehen gewährten Krediten. Die Einrichtung der Darlehenskonto erfolgt aufgrund eines Darlehensvertrages. das Darlehenskonto nimmt den Kreditbetrag, die Auszahlung des Kreditbetrages und die Tilgung des Kredites auf. Es erlischt mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehens. Bankkonto, das der Erfassung von in Darlehensform vergebenen Krediten dient.



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