contrat social
In der Wirtschaftssoziologie:
(frz.), Gesellschaftsvertrag, bei J.-J. Rousseau Bezeichnung für jene zwischenmenschliche Vereinbarung, durch welche die bis dahin in natürlicher Freiheit lebenden Individuen sich wechselseitig zur Beachtung gemeinsam konstituierter Werte, Normen und Formen der Interessenwahrnehmung zum Zwecke der Selbsterhaltung verpflichten. Der c. s. ist zu verstehen a) als abstrakter historischer Einschnitt in der Menschheitsentwicklung im Sinne eines durch die physische Konstitution des Menschen und die Spezialisierung seiner Fähigkeiten/Fertigkeiten notwendig gewordenen funktionsteiligen Zusammenschlusses, b) als konkreter historischer Einschnitt im Leben der Bewohner eines abgrenzbaren Territoriums im Sinne der Bildung eines Gemeinwesens, c) als Konstituierung eines politischen Systems, durch welches die Reichen und Mächtigen sich schützen gegen die Ansprüche und Übergriffe der Ärmeren, und d) als Vereinbarung über die prinzipielle und unter bestimmten Umständen zurücknehmbare Bereitschaft zum Verzicht auf persönliche Freiheiten und Interessen mit dem Ziel der Erhaltung der Freiheit aller und der Sicherung des Fortbestands des Gemeinwesens.
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